Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1

Geltungsbereich / Allgemeines

Diese Bedingungen gelten als Grundlage aller Vertragsbeziehungen zwischen Vicky Mayer und den Auftraggebern.

 

Art und Umfang der Leistungen von Vicky Mayer ergeben sich aus den Auftragsformularen, der Auftragsbestätigung, den Vertragsunterlagen, sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen darf sich Vicky Mayer Dritter als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Erbringung ihrer Vertragsleistungen bedienen.

 

§ 2

Vertragsgegenstand

Vicky Mayer unternimmt (waldpädagogische) Seminare und Veranstaltungen (z.B. Waldtage, Waldführungen, Waldgeburtstage, Arbeitseinsätze im Wald, Teamprojekte, Fortbildungen, Schulungen, Vorträge, Konzepterstellung, (Natur-) Coaching, Supervision, Eulen hautnah) zu den vertraglich näher bezeichneten Themengebieten, meist als Projekte bezeichnet. Veranstaltungen auf Wiesen, Feuchtgebieten oder anderen Naturlandschaften werden ebenfalls als Wald-Veranstaltungen oder Waldprojekte bezeichnet.

 

Indoor-Veranstaltungen sind nach Absprache ebenfalls möglich.

 

§ 3

Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Kunden und Vicky Mayer kann schriftlich, mündlich oder über Online-Dienste zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und Vicky Mayer ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der Vicky Mayer - Leistungssätze erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten.

Die im Programm angegebenen Preise umfassen die in der Ausschreibung genannten Leistungsmerkmale. Nicht enthalten sind, wenn nicht anders genannt, Mittagessen, Reise- und ggf. Übernachtungskosten. Diese werden durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer getragen.

 

§ 4

Fristen, Termine, Abnahme

(1) Fristen und Termine werden nur aufgrund schriftlicher Bestätigung durch Vicky Mayer verbindlich. Sie können sich bei einem von Vicky Mayer nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren und vorübergehenden Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum ändern.

(2) Soweit der Auftraggeber seinen Pflichten gegenüber Vicky Mayer nicht nachkommt, verlängern sich die Leistungsfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung unbeschadet der Rechte von Vicky Mayer wegen Verzuges durch den Auftraggeber.

 

 

 

 

(3) Die Vertragsleistung von Vicky Mayer gilt als vollständig erbracht, wenn die vertraglich vereinbarten Projekte (Veranstaltungen, Seminare und Schulungen) beendet sind.

 

§ 5

Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Vicky Mayer sind nach dem vorgegebenen Datum nach Rechnungszugang zur Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig. Jede über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus angebrochene halbe Stunde wird mit 30 Minuten vergütet.

Die Reisekostenpauschale beträgt 0,40 € je Kilometer. Alle Entfernungen werden ab dem Firmensitz gemessen.

 

§ 6

Einwände gegen Rechnungen

Einwände jeglicher Art gegen die von Vicky Mayer erstellte Rechnung oder Teile der Rechnung hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung Vicky Mayer schriftlich anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.

 

§ 7

Zahlungsverzug / Aufrechnungs- / Zurückbehaltungsrechte

Vicky Mayer hat das Recht Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält Vicky Mayer sich vor.

 

Wird eine vertraglich vereinbarte Vergütung für Vicky Mayer nicht rechtzeitig beglichen, kann Vicky Mayer jegliche weitere Leistung zurückbehalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen. Leistet der Auftraggeber auch auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung trotz Fristablaufes nicht vollständig, ist Vicky Mayer berechtigt, den Vertrag teilweise oder ganz ordentlich zu kündigen.

 

§ 8

Entgeltpflicht für sonstige Leistungen

Zusätzliche Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet.

 

§ 9

Vorzeitige Vertragsbeendigung / Schadensersatz

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn des Projektes von diesem zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Vicky Mayer zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Als Basis gelten die zum Start des Projektes vereinbarten Veranstaltungstermine. Projekte enthalten jegliche im Angebot bestätigte Leistungen wie Wald-Veranstaltungen, Schulungen, Waldgeburtstage, Teamförderung, Arbeitseinsätze etc.

  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Projektbeginn fallen keine Stornogebühren an
  • bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Projektbeginn sind 50% der vereinbarten Projektgebühr zu zahlen

 

  • bei Rücktritt von weniger als 3 Tagen vor Projektbeginn sind 90% der vereinbarten Projektgebühr zu zahlen.

 

Bis zum Rücktritt geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, ein adäquates Ersatzprojekt anzubieten.

 

Bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist Vicky Mayer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

Ein Ausfall einer oder mehrerer Leistungserbringer von Vicky Mayer berechtigt den Auftraggeber nicht zur außerordentlichen Kündigung, sofern dies auf die vereinbarte Leistung keinen Einfluss hat oder Vicky Mayer die Leistungen durch Dritte erbringen lässt.

 

§10

Höhere Gewalt

Vicky Mayer ist von ihrer vertraglichen Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind (Unwetterwarnungen nach dem Deutschen Wetterdienst, Forstarbeiten, Unbegehbarkeit des Geländes, Ausfall durch Unfall/Autodefekt bei der Anfahrt, Naturgewalten wie Erdbeben, Überschwemmung, Pandemien o.ä.).

 

Wird der Vertrag gekündigt, kann Vicky Mayer für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

Muss ein Projekt während der Durchführung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Sturmwarnung, Gewitter, Unwetter, Hagel etc.) vorzeitig abgebrochen werden, werden die bereits geleisteten Zeiten dem Stundenhonorar entsprechend berechnet. Jede angebrochene Stunde wird ebenfalls als volle Stunde berechnet.

 

§11

Leistungspflicht von Vicky Mayer bei Vorleistungen Dritter

Die vertragliche Verpflichtung von Vicky Mayer zur Erbringung einer Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Vorleistungen Dritter, deren sich Vicky Mayer ggf. zur Erfüllung bedient oder notwendig bedienen muss, oder deren Genehmigungen tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechendem Qualitätsstandard erfolgen – es sei denn, Vicky Mayer hat bei der Auswahl grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

 

§12

Datenschutz und Geheimhaltung

Vicky Mayer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die sachlichen und persönlichen Auftragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist.

 

 

Vicky Mayer und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten und von dem jeweils anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort. Beide Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen.

 

Als vertraulich gelten Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen und / oder Datenträger mit der Erklärung an den Empfänger übergeben werden, dass dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe und einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen. Als vertraulich gelten darüber hinaus die Kenntnisse, die Vicky Mayer bei der Erbringung und Bereitstellung der Vertragsleistungen gewinnt.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die nachweislich

  • dem die Informationen offenlegenden Vertragspartner vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren oder
  • dem die Informationen offenlegenden Vertragspartner nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen oder
  • infolge von Veröffentlichungen oder anderweitigem Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisnahme wurden

 

§ 13

Haftungsbeschränkung

Vicky Mayer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, sofern keine andere gesetzliche Regelung greift.

 

Die Haftung für Personenschäden, Materialschäden sowie Folgeschäden wie z.B. Infektion durch Zeckenbiss, Corona-Virus o.ä. wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, Vicky Mayer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

Jeder Teilnehmer haftet hinsichtlich vorhandener körperlicher und seelischer Beeinträchtigung für sich selbst. Dies betrifft eine physische und psychische Eignung an der Teilnahme der angebotenen Leistung. Haftung für die Nichtbeachtung von Hinweisen oder Beeinträchtigungen aufgrund unzureichend vorhandener Eignung eines Teilnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer länger anhaltenden oder chronischen Erkrankung wird von Ihnen eine Bestätigung Ihres Arztes über die Unbedenklichkeit der Teilnahme an einer Leistung benötigt. Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Teilnehmern wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.

 

§14

Fortbildungen

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Überweisung berücksichtigt.

Die Preise für eine Fortbildungsreihe sind grundsätzlich an einen Teilnehmer gebunden, eine Aufteilung der Reihe an verschiedene Teilnehmer ist nicht möglich.

 

Sobald der Betrag überwiesen ist, ist die Anmeldung rechtsverbindlich, der Teilnehmer erhält umgehend eine Rechnungsbestätigung.  Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Absage für Einzelteilnehmer kostenfrei und der Betrag wird zurückerstattet. Danach ist der volle Teilnahmebeitrag fällig. Für die gesamte Fortbildungsreihe zählt der erste Termin als Stichtag. Eine Ersatzperson oder die Teilnahme an einem Termin in einer anderen Region kann nach Absprache benannt werden. Bei Absagen ganzer Gruppen von Institutionen,

Vereinen, Unternehmen oder Stiftungen behält sich Vicky Mayer eine Bearbeitungsgebühr von 1 Fortbildungs-Stunde vor. 

 

Die Ankündigung von Angeboten und Veranstaltungen ist ohne Gewähr. Grundsätzliche organisatorische Änderungen (z.B. Programmablauf, Veranstaltungsort) sowie die Möglichkeit einer Absage oder einer Terminverschiebung bleibt Vicky Mayer vorbehalten. Bei einer Absage (z.B. aufgrund der voraussichtlichen Wetterlage, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten) oder Terminverschiebung werden die Teilnehmer schnellstmöglich hierüber informiert.

Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte in vollem Umfang zurückerstattet. Im Fall einer Terminverschiebung kann der Einzel-Teilnehmende die Anmeldung widerrufen, ohne dass Stornierungskosten entstehen. Auch in diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte in vollem Umfang zurückerstattet. Bei Widerruf der Anmeldung ganzer Gruppen durch Institutionen, Vereinen, Unternehmen oder Stiftungen behält sich Vicky Mayer eine Bearbeitungsgebühr von 1 Fortbildungs-Stunde vor. Sonstige Änderungen, wie z.B. ein Wechsel der Veranstaltungsleitung, berechtigen weder zum Widerruf der Anmeldung noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes. Wenn möglich, wird ein Ersatztermin angeboten. Diese Regelungen gelten immer nur für das Veranstaltungsjahr.

Die Teilnahme an den Fortbildungen und Veranstaltungen finden auf eigene Gefahr statt.

 

§15

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vicky Mayer und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

 

Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

 

§16

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Im Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstandort ist Montabaur.

 

 

Stand Januar 2024